11.09.27
 

Betreuung von Demenz-, psychisch und geistig Erkrankten

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Lebensqualität im Alter, bei Krankheit
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DIE BALANCE e.V.

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Hedwig Koch
     Dienstleistungen im  
     persönlichen und    
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           Bereich

     

   

Zahlungs- und Abrechnungshinweise



Eine finanzielle Hilfe im Rahmen der Betreuung ist möglich!

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bei Personen
    -  mit Demenz,
    -  mit geistigen Behinderungen,
    -  mit psychischen Erkrankungen
ambulante Hilfen finanziell unterstützt werden.

Voraussetzung dafür ist eine dauerhafte, erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz –  festgestellt durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherungen (häufig bezeichnet als Pflegestufe 0).

Pflegekassen leisten bei Pflegestufe 0 – diese ist auch zusätzlich möglich zu den Pflegestufen I bis III – im Rahmen des Betreuungsbudgets einen Kostenersatz beim Einsatz anerkannter Betreuungsinstitutionen
    -  bis 100 Euro monatlich (Grundbetrag),
    -  oder bis 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag).


Die BALANCE e.V. ist mit dem Betreuungsangebot durch die Bezirksregierung Düsseldorf in NRW gemäß HBPfVO in NRW i.V.m. SGB XI anerkannt.
   - 
Auf Basis einer Abtretungserklärung kann die Abrechnung auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse erfolgen.





Kostenlose Betreuungsangebote für mittellose Bedürftige

Als mildtätiger Verein stellen wir unsere Hilfen in Absprache mit den örtlichen Pflegeberatungen, Senioren- und  Integrationsbüros des Kreises und der Stadt Paderborn auch kostenlos für mittellose Personen bereit.

Voraussetzung für diese i.d.R. kürzer-fristigen Unterstützungen sind z.B.
     -
eine (noch) fehlende Anerkennung der Einschränkung der Alltagskompetenz durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen,
     -
eine leichtere Einschränkung und zusätzliche körperliche Behinderung,
     - oder ähnliche Fälle.
 

Diese Betreuung ist eine freiwillige auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Leistung des Vereins. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf diese Unterstützung! Das Angebot gilt weiterhin nur, wenn dem Verein ausreichende Mittel durch gezielte Spenden und gezielte Förderungen zur Verfügung stehen.